CareLit Fachartikel
Wie lange Sie Leiharbeiter beschäftigten dürfen
Lisowski, A.; · Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 6 · S. 5
Dokument
176714
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG seit dem 1. April 2017 zum 11. Mal reformiert worden. Die Neuerungen werden für Pflegeeinrichtungen Konsequenzen mit sich bringen.
Schlagworte
VERTRAG
ARBEITGEBER
BETRIEB
PERSONALRAT
REFORM
SOZIALRECHT
Verhinderung
Missbrauchs
Leiharbeit
Werkverträgen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
April
Reformiert
Worden
Neuerungen
Pflegeeinrichtungen