CareLit Fachartikel

So regeln andere Länder die Finanzierung

Kliemann, S.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2017 · Heft 5 · S. 40 bis 41

Dokument
176774
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Kliemann, S.;
Ausgabe
Heft 5 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2017-05-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Die Einführung von neuen Medizinprodukten oder Innovationen wird in Zusammenarbeit vom Gesundheitsministerium, Nationalem Gesundheitsinstitut, der Gesundheitsbehörde sowie der Organisation für Gesundheitsforschungund Entwicklung begleitet. Die Bewertung der Produkte obliegt dem jeweiligen Sektor, in dem sie eingesetzt werden. Für die Erprobung innovativer Produkte kann unter strengen Auflagen eine Übergangsfinanzierung durch die Krankenversicherung erfolgen.

Schlagworte

SCHWEDEN KRANKENVERSICHERUNG GROSSBRITANNIEN AUFNAHME BEDARFSPLANUNG BUDGET GESUNDHEITSVERSORGUNG LEBENSQUALITÄT BEVÖLKERUNG PATIENTENSICHERHEIT DEUTSCHLAND FRANKREICH PRAXIS G+G Gesundheit und Gesellschaft Remagen