CareLit Fachartikel

Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Verbot gesundheitsbezogener Angaben fürMineralwasserund Größe

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 97 bis 100

Dokument
176801
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
97 bis 100
Erschienen: 2017-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Richtlinie 2009/54/EG enthält keine speziellen Regelungen zu gesundheitsbezogenen Angaben, die die allgemeinen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1924/2006 verdrängen, (redaktioneller Leitsatz) Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Mineralstoffquelle, ist nur zulässig, wenn das Lebensmittel eine „signifikante Menge“ des Mineralstoffs aufweist, (redaktioneller Leitsatz) Für spezifische gesundheitsbezogene Angaben, die den strengen Vorgaben der VO (EG) Nr. 1924/2006 unterfallen, kommt ein Rückgriff auf die RL 2009/54/EG, die keine Regelungen für gesundheitsbezogene Angaben enthält, nicht in Betracht.

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL RICHTLINIE VORSCHRIFTEN BUNDESGERICHTSHOF FORTBILDUNG GESUNDHEIT ZULASSUNG CALCIUM MAGNESIUM MINERALIEN MINERALWÄSSER BEURTEILUNG KNOCHEN MUSKELN ENERGIESTOFFWECHSEL RECHTSPRECHUNG