Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Verbot gesundheitsbezogener Angaben fürMineralwasserund Größe
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 97 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Richtlinie 2009/54/EG enthält keine speziellen Regelungen zu gesundheitsbezogenen Angaben, die die allgemeinen Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1924/2006 verdrängen, (redaktioneller Leitsatz) Die Angabe, ein Lebensmittel sei eine Mineralstoffquelle, ist nur zulässig, wenn das Lebensmittel eine „signifikante Menge“ des Mineralstoffs aufweist, (redaktioneller Leitsatz) Für spezifische gesundheitsbezogene Angaben, die den strengen Vorgaben der VO (EG) Nr. 1924/2006 unterfallen, kommt ein Rückgriff auf die RL 2009/54/EG, die keine Regelungen für gesundheitsbezogene Angaben enthält, nicht in Betracht.