Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben (Zeolith-haltige Medizinprodukte)
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 105 bis 107
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bewerbung eines zeolithhaltigen Medizinproduktes mit Aussagen, dass Zeolith gegen Leistungsabfall, nervöse Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, gesteigerte Infektanfälligkeit, Tagesmüdigkeit, Verdauungsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder vorzeitige Alterungserscheinungen wirksam sei, verletzt § 3 HWG, sofern der Werbende für seine Behauptungen keinen Wirkungsnachweis zu erbringen vermag. Die erfolgreiche Zertifizierung eines Präparates als Medizinprodukt entbindet nicht davon, einen Wirksamkeitsnachweis für behauptete therapeutische Wirkungen des Produktes zu erbringen. Die Zertifizierungsstelle…