CareLit Fachartikel

Lebensmittelwerbung mit gesundheitsbezogenen Angaben (Zeolith-haltige Medizinprodukte)

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 105 bis 107

Dokument
176802
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
105 bis 107
Erschienen: 2017-06-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Bewerbung eines zeolithhaltigen Medizinproduktes mit Aussagen, dass Zeolith gegen Leistungsabfall, nervöse Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, gesteigerte Infektanfälligkeit, Tagesmüdigkeit, Verdauungsstörungen, Schlafstörungen, Kopfschmerzen oder vorzeitige Alterungserscheinungen wirksam sei, verletzt § 3 HWG, sofern der Werbende für seine Behauptungen keinen Wirkungsnachweis zu erbringen vermag. Die erfolgreiche Zertifizierung eines Präparates als Medizinprodukt entbindet nicht davon, einen Wirksamkeitsnachweis für behauptete therapeutische Wirkungen des Produktes zu erbringen. Die Zertifizierungsstelle…

Schlagworte

MARKETING STUDIE WIRKUNG GESUNDHEIT HAND BUNDESGERICHTSHOF INTERNET KAPSELN SPORT CURCUMA WERBUNG BEVÖLKERUNG BERLIN ZULASSUNG DOKUMENTATION RICHTLINIE