CareLit Fachartikel
Wie viel Leistung ist erlaubt?
Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2017 · Heft 6 · S. 50 bis 51
Dokument
176832
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) wurden bei einem der Praxispartner und bei der nhit dem Faktor 0,5 angestellten Ärztin Überschreitungen der Quartalszeitprofile festgestellt. Für einen Vertragsarzt liege eine Zeitgrenze von 780 Stunden, für eine mit dem Faktor 0,5 angestellte Ärztin eine Zeitgrenze von 260 Stunden als Aufgreifkriterium vor. Diese sei redundant.
Schlagworte
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
URTEIL
GERICHT
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
RECHT
RICHTLINIE
LEISTUNG
BEURTEILUNG
ZULASSUNG
PRAXIS
ES
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
SICHERHEIT
KRANKENHÄUSER
APOTHEKEN