CareLit Fachartikel

Der neue Behinderungsbegriff des Bundesteilhabegesetzes(§ 2 Abs. 1 SGB K) Teiln

Luthe, E.-W.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 77 bis 82

Dokument
176887
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Luthe, E.-W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
77 bis 82
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Behinderte Menschen sind Menschen, die aufgrund ihrer Funktionsbeeinträchtigungen (körperlich, seelisch, geistig, neurologisch = Sinnesbeeinträchtigungen) in Wechselwirkung mit einstellungsund umweltbedingten Barrieren an der gesellschaftlichen Teilhabe gehindert sind. Das Gesetz verwendet in der ab 1. 1. 2018 geltenden Fassung den Begriff der Teilhabehinderung anstatt des Begriffs der Teilhabebeeinträchtigung. Die Teilhabehinderung ist rein sprachlich eine Verschärfung gegenüber dem Begriff der Teilhabebeeinträchtigung. Während eine Beeinträchtigung bereits dann vorliegen kann, wenn lediglich eine Abweichung vo…

Schlagworte

BEHINDERUNG LEBEN GESUNDHEIT BEURTEILUNG MOBILITÄT GESETZ MENSCHEN PERSONEN UMWELT VERSTÄNDNIS HEURISTIKEN ARBEITSLOSIGKEIT FAMILIE VERHALTEN RECHTSPRECHUNG LITERATUR