CareLit Fachartikel
Die Unwirksamkeitsklausel des neuen § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB K
Zorn, G.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 83 bis 88
Dokument
176888
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat eine Beschlussempfehlung zum Regierungsentwurf des BTHG vorgelegt. Mit den hier vorgeschlagenen Änderungen hat der Bundestag in abschließender Lesung das BTHG beschlossen. Für viele überraschend wurde dabei auch die hier erstmals vorgeschlagene Änderung in § 95 Abs. 2 SGB IX beschlossen. Der neu eingefügte Satz 3 lautet: »Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne Beteiligung nach Satz 1 ausspricht, ist unwirksam.«
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
INFORMATION
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
ANERKENNUNG
ZORN
ARBEIT
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
UNTERLAGEN
PRAXIS
ARBEITSPLATZ
ARBEITSVERHÄLTNIS
ROLLE
ZEIT