CareLit Fachartikel

SGB IX § 38 a; BBIG § 26; MiLoG § 22 Vergütung MindestlohnQualifizierungspraktikum im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung

Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 96 bis 102

Dokument
176891
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
96 bis 102
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

26 BBIG findet auf Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung gern. § 38 a SGB IX keine Anwendung, da Vertragsverhältnisse im Rahmen des § 26 BBiG zu einem anderen Zweck abgeschlossen werden als dem, den die Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX verfolgt. Die Anwendbarkeit spezifischer Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes gern. § 26 BBiG setzt voraus, dass ein Vertragsverhältnis besteht, das einerseits kein Arbeitsverhältnis ist, die Personen aber eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. §38a Abs. 2 SGB IX hingegen dienst nach sein…

Schlagworte

TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG ARBEITSVERTRAG VEREINBARUNG ARBEITNEHMER BEHINDERTER MENSCHEN ARBEITSPLATZ ARBEITSVERHÄLTNIS PERSÖNLICHKEIT KOMMUNIKATION NAMEN REHABILITATION ZEIT ORIENTIERUNG GEMÜSE