SGB IX § 38 a; BBIG § 26; MiLoG § 22 Vergütung MindestlohnQualifizierungspraktikum im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung
Behindertenrecht, Stuttgart · 2017 · Heft 7 · S. 96 bis 102
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
26 BBIG findet auf Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung gern. § 38 a SGB IX keine Anwendung, da Vertragsverhältnisse im Rahmen des § 26 BBiG zu einem anderen Zweck abgeschlossen werden als dem, den die Unterstützte Beschäftigung nach § 38 a SGB IX verfolgt. Die Anwendbarkeit spezifischer Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes gern. § 26 BBiG setzt voraus, dass ein Vertragsverhältnis besteht, das einerseits kein Arbeitsverhältnis ist, die Personen aber eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben. §38a Abs. 2 SGB IX hingegen dienst nach sein…