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Betreuungsrechtliche Unterbringung: Nur in der Psychiatrie?

Lipp, V.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 6 · S. 94 bis 99

Dokument
176899
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Lipp, V.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 26
Seiten
94 bis 99
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB beschäftigt Rechtsprechung und Literatur seit Langem. Bis heute besteht jedoch Unsicherheit, ob die Unterbringung ausschließlich zur psychiatrischen Behandlung erfolgen darf und ob sie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen muss. Die Frage hat im Rahmen der Zwangsbehandlung gern. § 1906 Abs. 3 BGB zusätzliche Bedeutung erlangt. Dieser Beitrag weist nach, dass nach dem Gesetz eine Unterbringung sowohl zur Behandlung einer psychischen als auch zur Behandlung einer somatischen Erkrankung erfolgen kann, urid dass sie von Rechts…

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE EINRICHTUNG PSYCHIATRIE GESETZ RECHTSPRECHUNG LITERATUR UNSICHERHEIT PRAXIS MENSCHEN ROLLE FREIHEIT LEBEN KRANKHEIT AUFSCHUB