Betreuungsrechtliche Unterbringung: Nur in der Psychiatrie?
Lipp, V.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 6 · S. 94 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die freiheitsentziehende Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 und 2 BGB beschäftigt Rechtsprechung und Literatur seit Langem. Bis heute besteht jedoch Unsicherheit, ob die Unterbringung ausschließlich zur psychiatrischen Behandlung erfolgen darf und ob sie in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung erfolgen muss. Die Frage hat im Rahmen der Zwangsbehandlung gern. § 1906 Abs. 3 BGB zusätzliche Bedeutung erlangt. Dieser Beitrag weist nach, dass nach dem Gesetz eine Unterbringung sowohl zur Behandlung einer psychischen als auch zur Behandlung einer somatischen Erkrankung erfolgen kann, urid dass sie von Rechts…