Zur Beteiligung
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 6 · S. 115 bis 117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bestimmung will zum einen die. altruistische Beteiligung von Personen ermöglichen, die dem Betroffenen aufgrund Verwandtschaftsoder Vertrauensverhältnisses besonders nahe stehen, um den Interessen des Betroffenen im Betreuungsverfahren bestmöglich gerecht zu werden (vgl. BT-Drucks. 16/6308 S. 265 f. ; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2014 XII ZB 125/14 FamRZ 2015, 133 Rn. 13). Gerade bei einem Betroffenen, der zur Kommunikation nicht mehr in der Lage ist, können Vertrauenspersonen aus seinem sozialen Umfeld wie zum Beispiel Lebensgefährten oder enge Freunde viel zur Sachverhaltsaufklärung hinsichtlich bestehender…