CareLit Fachartikel
Zur Umsatzsteuer
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2017 · Heft 6 · S. 124 bis 127
Dokument
176907
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im vorliegenden Fall ist die unstreitig von der Beklagten unterschriebene Erklärung vom 02. April 2013 ihr bereits nach ihrer eigenen Darstellung nicht als Anlage zu einem vorformulierten Vertragsentwurf überlassen worden. Dies ergibt sich auch nicht aus dem vorgelegten Vertrag über die Kurzzeitpflege vom 03. April 2013 oder aus dem Nachtrag zur Änderung zum Vertrag Kurzzeitpflege vom 02. Mai 2015.
Schlagworte
URTEIL
LEISTUNG
TÄTIGKEIT
BUNDESGERICHTSHOF
VERTRAG
UNTERBRINGUNG
WISSEN
HÖHE
GOLF
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
NAMEN
SCHREIBEN
BEURTEILUNG
SOZIALARBEITER
BERUFE