CareLit Fachartikel
Aufnahme besonders besorgniserregender Stoffe in die Kandidatenliste durch die EuropäischeChemikalienagentur (ECHA)
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 245 bis 251
Dokument
176915
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 57 lit. f VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) schließt nicht grundsätzlich jegliche Berücksichtigung anderer Daten als derjenigen in Bezug auf die durch die inhärenten Eigenschaften des in Rede stehenden Stoffes bedingten Gefahren aus, wie die Daten zur Exposition von Menschen, die die bestehenden Risikomanagementmaßnahmen widerspiegeln.
Schlagworte
GERICHT
GESUNDHEIT
UMWELT
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
AUFNAHME
MENSCHEN
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
RICHTLINIE
RISIKO
NIEDERLANDE
WAHRSCHEINLICHKEIT
NATUR
TOD
PERSONEN