CareLit Fachartikel
Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit neuer PZN
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 257 bis 259
Dokument
176917
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Umpacken eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts liegt auch dann vor, wenn zwar die Originalverpackung weiter verwendet wird, dort jedoch ein Aufkleber angebracht wird, der neben Namen und Anschrift des Importeurs eine Pharmazentralnummer (PZN) sowie einen Strichcode enthält. Ein solches Umpacken führt zum Ausschluss des Erschöpfungseinwands, so dass von einer Markenverletzung auszugehen ist.
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
APOTHEKE
APOTHEKER
KRANKENKASSE
LEISTUNGSABRECHNUNG
ENTSCHEIDUNG
NAMEN
DEUTSCHLAND
VERHALTEN
APOTHEKEN
BEURTEILUNG
SOFTWARE
ES
Pharma Recht
Frankfurt