CareLit Fachartikel

Markenrechtliche Erschöpfung bei Parallelimport von Medizinprodukten mit neuer PZN

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 257 bis 259

Dokument
176917
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
257 bis 259
Erschienen: 2017-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Umpacken eines aus dem EU-Ausland parallelimportierten Medizinprodukts liegt auch dann vor, wenn zwar die Originalverpackung weiter verwendet wird, dort jedoch ein Aufkleber angebracht wird, der neben Namen und Anschrift des Importeurs eine Pharmazentralnummer (PZN) sowie einen Strichcode enthält. Ein solches Umpacken führt zum Ausschluss des Erschöpfungseinwands, so dass von einer Markenverletzung auszugehen ist.

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG APOTHEKE APOTHEKER KRANKENKASSE LEISTUNGSABRECHNUNG ENTSCHEIDUNG NAMEN DEUTSCHLAND VERHALTEN APOTHEKEN BEURTEILUNG SOFTWARE ES Pharma Recht Frankfurt