CE-Kennzeichnung eines Medizinproduktes
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 259 bis 261
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Antragstellerin begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung von der Antragsgegnerin Auskunft im Zusammenhang mit der CE-Zertifizierung von Medizinprodukten. Die Antragsgegnerin führt als Benannte Stelle im Bereich der Medizinprodukte u. a. ein Konformitätsbewertungsverfahren durch, das der CE-Zertifizierung dient. Die mit Schriftsätzen vom 11. Juli 2016 und 20. Juli 2016 begehrten Auskünfte der Antragstellerin (Bl. 54 ff. und Bl. 114 ff. der GA) lehnte die Antragsgegnerin ab, da der geltend gemachte Auskunftsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz und gemäß § 29 VwVfG nur gegenüber Behörden und beliehen…