CareLit Fachartikel

Zur Einordnung von Tee als Funktionsarzneimittel

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 267 bis 270

Dokument
176921
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
267 bis 270
Erschienen: 2017-06-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Bei Teemischungen mit einem Anteil an Sennesblättern zwischen 30 % und 49,5 % handelt es sich um Funktionsarzneimittel. Es handelt sich nicht um Lebensmittel. Denn die Blätter der Senna-Pflanze sind gemeinhin ein Stoff, der im menschlichen Körper angewendet wird, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Eine Verwendung als Lebensmittel ist hingegen nicht bekannt. Bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, sind insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen, immunologisch…

Schlagworte

WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL URTEIL ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG DOSIERUNG ES WISSENSCHAFT HÖHE OBSTIPATION SENNA DEUTSCHLAND ZULASSUNG TEE RICHTLINIE MENSCHEN