Zur Einordnung von Tee als Funktionsarzneimittel
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 6 · S. 267 bis 270
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei Teemischungen mit einem Anteil an Sennesblättern zwischen 30 % und 49,5 % handelt es sich um Funktionsarzneimittel. Es handelt sich nicht um Lebensmittel. Denn die Blätter der Senna-Pflanze sind gemeinhin ein Stoff, der im menschlichen Körper angewendet wird, um die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen. Eine Verwendung als Lebensmittel ist hingegen nicht bekannt. Bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein Funktionsarzneimittel ist, sind insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen, immunologisch…