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Gut gemeint, aber schlecht gemacht? Zur Gefahr von Diskriminierungen durch Besitzstandsregelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Teil 2

Spelge, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 335 bis 345

Dokument
176991
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Spelge, K.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
335 bis 345
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Gemäß §4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht nur deshalb schlechter behandelt werden, weil er nicht vollzeitbeschäftigt ist. Dieses Diskriminierungsverbot ist im öffentlichen Dienst, bei dem am 30. Juni 2015 38,5% aller Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt waren, was den Teilzeitanteil unter allen Beschäftigen in der Europäischen Union von 20% und in Deutschland von 27 °lo deutlich übersteigt, von nicht zu überschätzender Bedeutung. Dieses Verbot hat sich von seinem ursprünglichen Grundgedanken, dass angesichts des überwiegenden Frauenanteils unter den Teilzeitbeschäftigten Zurücksetzu…

Schlagworte

TVÖD ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ANPASSUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG HÖHE DEUTSCHLAND ES RICHTLINIE ARBEITSLEISTUNG LEISTE CHEMIE FRAUEN ZEIT KINDERBETREUUNG