Gut gemeint, aber schlecht gemacht? Zur Gefahr von Diskriminierungen durch Besitzstandsregelungen in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes Teil 2
Spelge, K.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 335 bis 345
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß §4 Abs. 1 TzBfG darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht nur deshalb schlechter behandelt werden, weil er nicht vollzeitbeschäftigt ist. Dieses Diskriminierungsverbot ist im öffentlichen Dienst, bei dem am 30. Juni 2015 38,5% aller Arbeitnehmer in Teilzeit beschäftigt waren, was den Teilzeitanteil unter allen Beschäftigen in der Europäischen Union von 20% und in Deutschland von 27 °lo deutlich übersteigt, von nicht zu überschätzender Bedeutung. Dieses Verbot hat sich von seinem ursprünglichen Grundgedanken, dass angesichts des überwiegenden Frauenanteils unter den Teilzeitbeschäftigten Zurücksetzu…