Zentrale Stelle nach Art. 5 Abs. 4 Grundordnung
Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 346 bis 350
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung steht im Vordergrund der Aufgabe der Zentralen Stelle. Diese ist nur erreichbar, wenn in einer Diözese anhand einheitlicher Kriterien Fallgestaltungen aus kirchlicher Sicht beurteilt werden. Die Entscheidung des BVerfG v. 22. 10. 2014 als Weiterführung des Urteils vom 5. 6. 1985 geht von einem Gesamtgrundrecht für die institutionalisierte Religionsausübung aus, das sich aus Art. 4 und Art. 140 GG ableitet. Im Ergebnis ist das Selbstverständnis einer Religion keiner äußeren Überprüfung zugänglich. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft und die Beachtung der trag…