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Zentrale Stelle nach Art. 5 Abs. 4 Grundordnung

Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 346 bis 350

Dokument
176992
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J.;
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
346 bis 350
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung steht im Vordergrund der Aufgabe der Zentralen Stelle. Diese ist nur erreichbar, wenn in einer Diözese anhand einheitlicher Kriterien Fallgestaltungen aus kirchlicher Sicht beurteilt werden. Die Entscheidung des BVerfG v. 22. 10. 2014 als Weiterführung des Urteils vom 5. 6. 1985 geht von einem Gesamtgrundrecht für die institutionalisierte Religionsausübung aus, das sich aus Art. 4 und Art. 140 GG ableitet. Im Ergebnis ist das Selbstverständnis einer Religion keiner äußeren Überprüfung zugänglich. Das Leitbild der Dienstgemeinschaft und die Beachtung der trag…

Schlagworte

KIRCHE AUFGABENSTELLUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ESSEN RELIGION ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG PERSONEN WAHRNEHMUNG LEITLINIEN ES ROLLE BERATUNG BERATER