Aufstieg einer in einer Mensa beschäftigten Küchenhilfe in die Stufe 6 der Entgeltgruppe 3TV-L
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 356 bis 360
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
(vgl. auch denjenigen im Urteil des 4. Senats vom 19.10.2016 - 4 AZR 457/15 - ZTR 2017, 289): Die Kl. ist bei dem bekl. Studentenwerk auf Grundlage der jeweils einschlägigen Tarifverträge für die Beschäftigten der Länder langjährig als Mitarbeiterin in der Küche der Mensa beschäftigt. Sie war zunächst nach dem Lohngruppenverzeichnis des MTL II in Lohngmppe 2 Nr. 1.3 und später nach dem MTArb in Lohngmppe 2a Nr. 4 eingereUit. Von dort stieg sie in die Lohngmppe 3 Nr. 5 MTArb auf. Zum 1.11.2006 wurde sie nach den Regelungen des TVÜ-Länder in den TV-L übergeleifet. Gern. §4 Abs. 1 Satz 1 iVm. Anlage 2 Teil A TVU-Lä…