CareLit Fachartikel

Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung bei Gestellung von Vereinsmitgliedern

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 367 bis 371

Dokument
176999
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
367 bis 371
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Überlässt ein Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grundlage eines Gestellungsvertrags seine Mitglieder an ein anderes Unternehmen, damit sie bei diesem weisungsabhängig gegen Zahlung eines Entgelts tätig werden, handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung iSd. §1 Abs.l Satz 1 AÜG, wenn die Mitglieder aufgrund der Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer geschützt werden. Das gibt eine unionsrechtskonforme Auslegung des §1 Abs.l Satz 1 AÜG vor.

Schlagworte

RICHTLINIE ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT SCHWESTERNSCHAFT UNTERNEHMEN VERGÜTUNG ARBEITSLEISTUNG VERSTÄNDNIS RECHTSPRECHUNG ZEIT PERSONEN ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN KRANKHEIT BUNDESREGIERUNG HÖHE