CareLit Fachartikel
Allgemeines Arbeitsrecht Arbeitnehmerüberlassung bei Gestellung von Vereinsmitgliedern
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 367 bis 371
Dokument
176999
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überlässt ein Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit auf Grundlage eines Gestellungsvertrags seine Mitglieder an ein anderes Unternehmen, damit sie bei diesem weisungsabhängig gegen Zahlung eines Entgelts tätig werden, handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung iSd. §1 Abs.l Satz 1 AÜG, wenn die Mitglieder aufgrund der Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer geschützt werden. Das gibt eine unionsrechtskonforme Auslegung des §1 Abs.l Satz 1 AÜG vor.
Schlagworte
RICHTLINIE
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
SCHWESTERNSCHAFT
UNTERNEHMEN
VERGÜTUNG
ARBEITSLEISTUNG
VERSTÄNDNIS
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
PERSONEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERHALTEN
KRANKHEIT
BUNDESREGIERUNG
HÖHE