Arbeitszeitverringerung durch blockweise Freistellung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 371 bis 373
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Bekl. wird die „Teilzeitordnung vom 5.10.2007 angewendet, wonach Cockpitpersonal auf Antrag und jeweils für ein Kalenderjahr mit der Bekl. eine Verringerung der Arbeitszeit um einen bis zu sechs Kalendermonate („Freimonatsmodell), um 25 % der monatlichen Arbeitszeit („Teilzeitmodell 75) oder um 50 % der monatlichen Arbeitszeit („Teilzeitmodell 50) vereinbaren kann. Eür bei der Bekl. beschäftigtes Cockpitpersonal der ehemaligen LTU-L.-Unternehmen GmbH wendet die Bekl. die Regelungen des „Tarifvertrages Freimonatsmodell für das Cockpitpersonal unter dem 55. Lebensjahr an, wonach auf Antrag jeweils für den…