CareLit Fachartikel

Aufhebungsvertrag Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2017 · Heft 6 · S. 380 bis 383

Dokument
177005
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2017
Jahrgang 31
Seiten
380 bis 383
Erschienen: 2017-06-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Für die Ursächlichkeit einer Täuschung reicht es nicht ohne Weiteres aus, dass die arglistige Täuschung conditiosine qua non, d. h. nicht wegzudenkende Ursache für die angefochtene Willenserklärung ist. Nach §123 Abs. 1 BGB muss der Anfechtende vielmehr durch die Täuschung zur Abgabe der Willenserklärung bestimmt worden sein. Dafür muss er noch bei Abgabe der Willenserklärung unter dem Eindruck der Täuschung gehandelt haben und nicht aufgrund einer von der Täuschung nicht mehr maßgeblich beeinflussten autonomen Willensbildung die Willenserklärung abgegeben haben. Maßgebend sind insoweit die tatsächlichen Umständ…

Schlagworte

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