Klinik-Stresstest: Pädiatrie Kinder an die Wacht
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 7 · S. 628 bis 629
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das deutsche Arzneimittelgesetz ermöglicht die Forschung mit Minderjährigen und legt fest, dass die klinische Prüfung an dieser Altersgruppe im Vergleich zu der an Erwachsenen zusätzlichen Restriktionen unterliegen muss. Eine klinische Prüfung an Minderjährigen ist nur dann statthaft, wenn Erwachsene aus methodischen Gründen als Probanden nicht in Betracht kommen, der Gegenstand der Prüfung therapeutischen, diagnostischen oder präventiven Nutzen für Mindejährige in Aussicht stellt und zudem die Anwendung bei den beteiligten kindlichen Probanden selbst medizinisch indiziert ist.