CareLit Fachartikel

Persönliche Leistungserbringung im Speziallabor Kontrollieren nicht delegieren

Kamann, J.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 7 · S. 654 bis 656

Dokument
177079
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Kamann, J.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 34
Seiten
654 bis 656
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Krankenhäuser setzen im Zuge der immer aufwendigeren Patientenversorgung verstärkt auf eine arbeitsökonomische Leistungserbringung, um Ärzten die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Kernkompetenzen zu fokussieren. Entgegen dem Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung rechnen nicht selten Ärzte die von anderen Krankenhausmitarbeitern erbrachten Leistungen als eigene Leistungen privatärztlich ab. Solche Abrechnungen sind immer wieder Gegenstand zivilrechtlicher und strafrechtlicher Gerichtsverfahren. Zuletzt beschäftigten sich die Landgerichte Köln und Düsseldorf mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen.

Schlagworte

LABOR URTEIL LEISTUNG AUFSICHTSPFLICHT DELEGATION MANAGEMENT KRANKENHÄUSER PATIENTEN PRAXIS ZEIT LITERATUR RECHTSANWÄLTE ES RISIKO BERATER führen und wirtschaften im Krankenhaus