Persönliche Leistungserbringung im Speziallabor Kontrollieren nicht delegieren
Kamann, J.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2017 · Heft 7 · S. 654 bis 656
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenhäuser setzen im Zuge der immer aufwendigeren Patientenversorgung verstärkt auf eine arbeitsökonomische Leistungserbringung, um Ärzten die Möglichkeit zu geben, sich auf ihre Kernkompetenzen zu fokussieren. Entgegen dem Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung rechnen nicht selten Ärzte die von anderen Krankenhausmitarbeitern erbrachten Leistungen als eigene Leistungen privatärztlich ab. Solche Abrechnungen sind immer wieder Gegenstand zivilrechtlicher und strafrechtlicher Gerichtsverfahren. Zuletzt beschäftigten sich die Landgerichte Köln und Düsseldorf mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen.