CareLit Fachartikel

Heimpflegebedürftigkeit: Wer prüft und entscheidet darüber?

Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 7 · S. 28 bis 29

Dokument
177094
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Aber diese neue Wahlfreiheit gilt natürlich nicht uneingeschränkt. Für den Bezug von Leistungen der Sozialhilfe formuliert § 65 SGB XII weiter - wie bisher - die Eingrenzung. Insofern ist die Prüfung lediglich vom MDK auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen. War der Träger der Sozialhilfe bisher an die Feststellungen des MDK gebunden, so übernimmt nun der Träger der Sozialhilfe die Prüfung vollständig.

Schlagworte

SOZIALHILFE MDK PFLEGE ZEIT ZIEL SOZIALHILFETRÄGER UNTERLAGEN ES Altenheim Hannover