CareLit Fachartikel
Heimpflegebedürftigkeit: Wer prüft und entscheidet darüber?
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 7 · S. 28 bis 29
Dokument
177094
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aber diese neue Wahlfreiheit gilt natürlich nicht uneingeschränkt. Für den Bezug von Leistungen der Sozialhilfe formuliert § 65 SGB XII weiter - wie bisher - die Eingrenzung. Insofern ist die Prüfung lediglich vom MDK auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen. War der Träger der Sozialhilfe bisher an die Feststellungen des MDK gebunden, so übernimmt nun der Träger der Sozialhilfe die Prüfung vollständig.
Schlagworte
SOZIALHILFE
MDK
PFLEGE
ZEIT
ZIEL
SOZIALHILFETRÄGER
UNTERLAGEN
ES
Altenheim
Hannover