CareLit Fachartikel
NRW: Auch bei Umbau nur 80 Plätze
Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
177096
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich dieser Regelung bestehen entgegen der Rechtsansicht der Klägerin nicht. Zwar berühre die Regelung des § 20 Abs. 2 S. 1 WTG Betreiber von Pflegeeinrichtung in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie Art. 14 GG, allerdings seien diese Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt.
Schlagworte
GERICHT
NORDRHEIN-WESTFALEN
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
NORM
PLANUNG
ES
FREIHEIT
LANDESREGIERUNG
MENSCHEN
WOHNUNG
ZULASSUNG
BEURTEILUNG
ALTENHILFE
Altenheim
Hannover