CareLit Fachartikel
Zur ambulanten Erbringung von Leistungen auflerklinischer Intensivpflege in Wohnungen
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 6 · S. 387 bis 398
Dokument
177172
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es geht um im Zeitraum vom 01. 12. 2008 bis 31. 08. 2009 getätigte Sozialhilfeleistungen an eine zwischenzeitlich verstorbene Leistungsempfängerin, die nach einem Krankenhausaufenthalt wegen einer notwendigen invasiven Beatmung Intensivpflege benötigte. Sie erhielt die Intensivpflege in einer Wohnung, in der sie ein Zimmer gemietet hatte. Im Mietvertrag war die Wahl des Leistungserbringers für benötigte Betreuungsund Pflegeleistungen ausdrücklich freigestellt. Neben der Leistungsempfängerin erhielten noch zwei weitere Personen von derselben Leistungserbringerin Pflegeleistungen.
Schlagworte
HILFE
KINDERKRANKENPFLEGE
INTENSIV
KRANKENPFLEGE
EINRICHTUNG
SOZIALHILFE
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG
ES
WOHNUNG
PERSONEN
STÄDTE
MENSCHEN
GESUNDHEIT
ZEIT
SCHREIBEN