Zur Untersagung der Fortführung einer Einrichtung gemäß § 15 Abs. 1 LHeimGS
PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 6 · S. 399 bis 409
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Untersagung der Fortführung einer Einrichtung ist die gravierendste Maßnahme, die nicht nur die Eigentumsund Vermögensinteressen des Einrichtungsbetreibers berührt, sondern ebenso einschneidend für die Einrichtungsbewohner ist, die in der Regel ein Heimverhältnis in der Erwartung begründen, auf Lebenszeit zu bleiben. Durch die Untersagung des Heimbetriebs wird diese Erwartung unerfüllbar. Wegen dieser Interessenlage kann die Untersagung des Betriebs deshalb nur in Betracht kommen, wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen, um den rechtswidrigen Zustand abzustellen (vgl. Dickmann in Dickmann, Heimrecht, 11. Auf…