CareLit Fachartikel
Endlich Klarheit für den e. V.
Care konkret, Hannover · 2017 · Heft 6 · S. 4
Dokument
177188
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Träger, vor allem freigemeinnützige, haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Das verträgt sich nicht mit dem Gedanken der wirtschaftlichen Tätigkeit, befand ein Kammergericht. Dieser Auffassung widersprach der BGH mit einem aktuellen Beschluss.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
TÄTIGKEIT
RECHTSFORM
RECHTSPRECHUNG
ANERKENNUNG
BERLIN
Viele
Träger
Allem
Freigemeinnützige
Eingetragenen
Vereins
Verträgt
Gedanken
Wirtschaftlichen
Befand