CareLit Fachartikel
Wer kommt für den Schaden auf?
pro Hauswirtschaft, Hannover · 2017 · Heft 7 · S. 32 bis 33
Dokument
177251
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klassisches Beispiel für vorsätzliches Handeln ist der Verstoß einer Pflegekraft gegen Vorgaben des Arbeitgebers, etwa die Missachtung von Dienstvorschriften durch das Nichtanlegen einer Schutzkleidung. Grobe Fahrlässigkeit liegt etwa vor, wenn der Mitarbeiter alkoholisiert einen Unfall mit einem Dienstfahrzeug verursacht hat.
Schlagworte
MITARBEITER
FAHRLÄSSIGKEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
ARBEITSSCHUTZ
ALTER
Klassisches
Beispiel
Vorsätzliches
Handeln
Verstoß
Pflegekraft
Gegen
Vorgaben
Arbeitgebers
Missachtung