CareLit Fachartikel

Wer kommt für den Schaden auf?

pro Hauswirtschaft, Hannover · 2017 · Heft 7 · S. 32 bis 33

Dokument
177251
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
pro Hauswirtschaft, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 1
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
2512-0123
DOI

Zusammenfassung

Klassisches Beispiel für vorsätzliches Handeln ist der Verstoß einer Pflegekraft gegen Vorgaben des Arbeitgebers, etwa die Missachtung von Dienstvorschriften durch das Nichtanlegen einer Schutzkleidung. Grobe Fahrlässigkeit liegt etwa vor, wenn der Mitarbeiter alkoholisiert einen Unfall mit einem Dienstfahrzeug verursacht hat.

Schlagworte

MITARBEITER FAHRLÄSSIGKEIT ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ARBEITSSCHUTZ ALTER ARBEITSVERHÄLTNIS VERHALTEN PRAXIS FLÖHE VERSICHERUNG RISIKO GLAS WASSER RECHTSPRECHUNG SCHADENSERSATZ