CareLit Fachartikel
Abrechnung von Beatmungsstunden
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 7 · S. 73
Dokument
177280
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Qualifizierung von CPAP-Beatmung als maschinelle Beatmung wird sowohl von der überwiegenden instanziellen Rechtsprechung als auch vom BSG (Beschiß. 10.03.2015, B1 KR 82/14 B) abgelehnt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Beatmungsstunden nichtinvasiver Beatmung mittels CPAP-Maskensystem abrechnungsfähig sind. Dabei kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten.
Schlagworte
PATIENT
MASCHINELLE BEATMUNG
LEISTUNGSABRECHNUNG
ZEIT
ATMUNG
HESSEN
RECHTSPRECHUNG
ES
TRACHEOTOMIE
INTUBATION
PATIENTEN
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach