CareLit Fachartikel

Abrechnung von Beatmungsstunden

KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 7 · S. 73

Dokument
177280
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 86
Seiten
73
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Die Qualifizierung von CPAP-Beatmung als maschinelle Beatmung wird sowohl von der überwiegenden instanziellen Rechtsprechung als auch vom BSG (Beschiß. 10.03.2015, B1 KR 82/14 B) abgelehnt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Beatmungsstunden nichtinvasiver Beatmung mittels CPAP-Maskensystem abrechnungsfähig sind. Dabei kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten.

Schlagworte

PATIENT MASCHINELLE BEATMUNG LEISTUNGSABRECHNUNG ZEIT ATMUNG HESSEN RECHTSPRECHUNG ES TRACHEOTOMIE INTUBATION PATIENTEN KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach