CareLit Fachartikel
Nachträgliche Rechnungskorrektur und MDK-Prüfung nach PrüfvV
Das Krankenhaus, Berlin · 2017 · Heft 7 · S. 586 bis 588
Dokument
177301
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das SG erachtete die Klage als zulässig und begründet. Vorliegend sei zwischen den Beteiligten unstreitig, dass die stationäre Behandlung des Versicherten bei der Klägerin erforderlich war und daher eine Zahlungsverpflichtung der Beklagten grundsätzlich bestehe. Streitig sei, ob die Klägerin die auf die DRG I23B gestützte Rechnung nachträglich korrigieren und eine höhere Vergütung nach der DRG TOIG begehren könne. Diese nachträgliche Rechnungskorrektur sei zulässig.
Schlagworte
MDK
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
DRG
ZEIT
HÖHE
ES
PATIENTEN
BERLIN
Das Krankenhaus