CareLit Fachartikel

Die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Teil 3

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 7 · S. 34 bis 37

Dokument
177309
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 20
Seiten
34 bis 37
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Überdies muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mit besonderen Anforderungen die entsprechenden Mittel, insbesondere Räume, Geräte und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dass darüber hinaus erforderliche Schulungsund Weiterbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber egal, was es kostet dem Mitarbeiter zugebilligt werden müssen, versteht sich von selbst.

Schlagworte

TÄTIGKEIT BETREIBER EINRICHTUNG MITARBEITER AUSBILDUNG ANWENDER PERSONEN INSTANDHALTUNG WISSEN ES BEURTEILUNG ROLLE EIGNUNG SICHERHEIT MEDIZINPRODUKTERECHT ZEIT