CareLit Fachartikel
Die neue Medizinprodukte-Betreiberverordnung, Teil 3
Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2017 · Heft 7 · S. 34 bis 37
Dokument
177309
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Überdies muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mit besonderen Anforderungen die entsprechenden Mittel, insbesondere Räume, Geräte und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Dass darüber hinaus erforderliche Schulungsund Weiterbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber egal, was es kostet dem Mitarbeiter zugebilligt werden müssen, versteht sich von selbst.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
BETREIBER
EINRICHTUNG
MITARBEITER
AUSBILDUNG
ANWENDER
Medizinprodukte
Pflege- & Krankenhausrecht
Melsungen