CareLit Fachartikel
Cannabiseine besondere Heilpflanze
Grotenhermen, F.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2017 · Heft 7 · S. 16 bis 17
Dokument
177348
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die meisten Beschäftigten im Gesundheitswesen vertreten nach meiner Erfahrung spontan die Auffassung, dass Cannabis und cannabisbasierte Medikamente genauso wie andere Heilpflanzen und Medikamente behandelt werden sollten. Aber was bedeutet das konkret? Und warum gibt es seit dem 10. März 2017 in Deutschland eine separate Bestimmung im Sozialgesetzbuch V, die nur für Cannabis und cannabisbasierte Medikamente gilt (§31 Abs. 6 SGB V)?
Schlagworte
CANNABIS
THERAPIE
MEDIZIN
GERICHT
ARZNEIMITTEL
URTEIL
GESUNDHEITSWESEN
DEUTSCHLAND
PFLANZEN
APOTHEKEN
KAMILLE
DIGITALIS
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DATURA
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