Bewertung der Vakuumversiegelungstherapie gemäß § 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Wundmanagement, Wiesbaden · 2017 · Heft 7 · S. 187 bis 189
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) überprüft gemäß gesetzlichem Auftrag nach § 137c Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Untersuchungsund Behandlungsmethoden im Krankenhaus daraufhin, ob sie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse erforderlich sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Überprüfung entscheidet der G-BA darüber, ob die betreffende Untersuchungsbzw. Behandlungsmethode im Krankenhaus zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin erbracht we…