CareLit Fachartikel
Neue Regelungen ändern das Spiel
Krankenhaus-IT Journal, Dietzenbach · 2017 · Heft 7 · S. 47 bis 49
Dokument
177478
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) in Kraft. Sie gilt für die gesamte EU, also auch für Deutschland. Und es bedarf keiner weiteren Rechtsakte, i/iele Krankenhäuser kämpfen noch mit der Umsetzung der 2011 in ihrer ersten Fassung veröffentlich Orientierungshilfe Krankenhausinformationssysteme (OH KIS). Was bedeutet die EU DS-GVO für die deutsche Krankenhäuser, insbesondere für die IT-Systeme? Von Jürgen Flemming, Leiter Projektmanagement und Organisation, Vinzenz von Paul Kliniken gGmbH, Stuttgart
Schlagworte
RECHT
KRANKENHAUS
EINWILLIGUNG
IT
GESUNDHEITSWESEN
INFORMATION
DEUTSCHLAND
KRANKENHAUSINFORMATIONSSYSTEME
KRANKENHÄUSER
RISIKOBEREITSCHAFT
VERTRAULICHKEIT
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