CareLit Fachartikel
Bei Verstößen: Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro
Krankenhaus-IT Journal, Dietzenbach · 2017 · Heft 7 · S. 54 bis 55
Dokument
177480
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung steigt das Haftungsrisiko für Datenschutzverletzungen nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Geschäftsführer, Mitarbeiter und interne Datenschutzbeauftragte. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften oder Aufsichtspflichten drohen nun weitaus höhere Strafen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
MITARBEITER
RISIKO
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE
GESCHÄFTSFÜHRER
IT
BUNDESREGIERUNG
PERSONEN
LÖSUNGEN
ARBEIT
BERATUNG
ZEIT
Krankenhaus-IT Journal
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