CareLit Fachartikel

Zum anzurechnenden Einkommen aus Kick-Back-Zahlungen des Pflegedienstes hinsichtlichder Leistungsgewährung

Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 7 · S. 443 bis 451

Dokument
177511
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Schmidt-Graumann, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
443 bis 451
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Kick-Back-Zahlungen sind Rückfüsse von Zahlungen in einem Rechtsverhältnis von mindestens drei Beteiligten an einen anderen. Dabei wird dem Zahlenden der Kiek-Back seiner Zahlung nicht bekannt gemacht. Im Kapitalanlagerecht begründet nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Verschweigen von Kick-Back-Zahlungen eine Schadensersatzpflicht der die Anlage vermittelnden Bank. Kick-Back-Zahlungen sind somit im Kapitalanlagerecht zulässig, aber aufklärungspflichtig.

Schlagworte

WIRKUNG BERLIN ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT STRAFTAT EINKOMMEN BELOHNUNG ES INTERESSENKONFLIKT HÖHE LEISTUNG KRANKENPFLEGE VERTRÄGE VERHALTEN UNTERLAGEN