CareLit Fachartikel
Zum anzurechnenden Einkommen aus Kick-Back-Zahlungen des Pflegedienstes hinsichtlichder Leistungsgewährung
Schmidt-Graumann, A.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 7 · S. 443 bis 451
Dokument
177511
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kick-Back-Zahlungen sind Rückfüsse von Zahlungen in einem Rechtsverhältnis von mindestens drei Beteiligten an einen anderen. Dabei wird dem Zahlenden der Kiek-Back seiner Zahlung nicht bekannt gemacht. Im Kapitalanlagerecht begründet nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Verschweigen von Kick-Back-Zahlungen eine Schadensersatzpflicht der die Anlage vermittelnden Bank. Kick-Back-Zahlungen sind somit im Kapitalanlagerecht zulässig, aber aufklärungspflichtig.
Schlagworte
WIRKUNG
BERLIN
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
STRAFTAT
EINKOMMEN
BELOHNUNG
ES
INTERESSENKONFLIKT
HÖHE
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
VERTRÄGE
VERHALTEN
UNTERLAGEN