CareLit Fachartikel

Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit

Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 7 · S. 471 bis 479

Dokument
177514
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachmann, C.;
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 21
Seiten
471 bis 479
Erschienen: 2017-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Seit dem Jahre 2010 ist sie in der Region H. tätig, teilte dies der zuständigen Gesundheitsbehörde aber erst zehn Monate später mit. Über mehrere Jahre kam sie ihren berufsrechtlichen Pflichten, die Zahl der Geburten zu melden, die sie betreut hatte, nicht oder nicht vollständig nach. Ebenso fehlten die Nachweise für die notwendigen Fortbildungsveranstaltungen. In der Folge widerrief die Beklagte die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme«. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage.

Schlagworte

HEBAMME ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG APPROBATION GEBURTSHILFE GESUNDHEIT BERUFSAUSÜBUNG ZULASSUNG VERHALTEN PATIENTEN BIER WAHRSCHEINLICHKEIT PROGNOSE PERSÖNLICHKEIT RICHTLINIE LEISTUNG