CareLit Fachartikel
Widerruf der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme wegen Unzuverlässigkeit
Bachmann, C.; · PflegeRecht, Neuwied · 2017 · Heft 7 · S. 471 bis 479
Dokument
177514
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem Jahre 2010 ist sie in der Region H. tätig, teilte dies der zuständigen Gesundheitsbehörde aber erst zehn Monate später mit. Über mehrere Jahre kam sie ihren berufsrechtlichen Pflichten, die Zahl der Geburten zu melden, die sie betreut hatte, nicht oder nicht vollständig nach. Ebenso fehlten die Nachweise für die notwendigen Fortbildungsveranstaltungen. In der Folge widerrief die Beklagte die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung »Hebamme«. Dagegen wendet sich die Klägerin mit ihrer Klage.
Schlagworte
HEBAMME
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
APPROBATION
GEBURTSHILFE
GESUNDHEIT
BERUFSAUSÜBUNG
ZULASSUNG
VERHALTEN
PATIENTEN
BIER
WAHRSCHEINLICHKEIT
PROGNOSE
PERSÖNLICHKEIT
RICHTLINIE
LEISTUNG