Eine positive „Les Art“ assistiver Technologien in der Gesundheits und Krankenpflege
Haslinger-Baumann, E.; · Pflege, Bern · 2017 · Heft 7 · S. 230 bis 231
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Diese impliziert das Anliegen und die Verpflichtung, begrenzt verfügbare Ressourcen an Gesundheitsleistungen innerhalb einer Gesellschaft gleichmässig zu verteilen, sowie die Entscheidung, wer welche Behandlung erhält. Wenn assistive Technologien angeboten werden, sollen sie im Rahmen der verfügbaren Ressourcen allen zur Verfügung stehen, die davon profitieren könnten. Vorausgesetzt der Freiwilligkeit und der informierten Zustimmung und der Garantie der Vertraulichkeit (Rauhala, Bechtold, 2011, S. 149), darf auch niemand vom Gebrauch assistiver Technologien ausgeschlossen werden.