Hilfsmittel in Sachen Arbeitsschutz
Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2017 · Heft 7 · S. 30 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Lediglich arbeitsrechtliche Konsequenzen sind bei reinen ehrenamtlichen Strukturen nicht denkbar. Eine weitere Problematik ergibt sich aus fließenden Übergängen: Ehrenamtliche arbeiten zum Teil neben hauptberuflichen Kräften. Die ehrenamtliche Aufwandsentschädigung geht außerdem fließend in eine geringfügige Beschäftigung über. Im letzteren Fall liegen klare Arbeitsverhältnisse mit voller Wirksamkeit aller arbeitsschutzrechtlichen Konsequenzen vor. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger haben mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) ein gemeinsames Vorgehen zur Durchführung eines betrieblic…