CareLit Fachartikel
Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln Freunde werben Freunde
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 7 · S. 293 bis 299
Dokument
177673
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 EIWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird.
Schlagworte
URTEIL
MARKETING
ARZNEIMITTEL
BUNDESGERICHTSHOF
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
FREUNDE
WERBUNG
APOTHEKER
DEUTSCHLAND
HÖHE
APOTHEKEN
INTERNET
ES
BEURTEILUNG
VERHALTEN