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Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln Freunde werben Freunde

Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 7 · S. 293 bis 299

Dokument
177673
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2017
Jahrgang 39
Seiten
293 bis 299
Erschienen: 2017-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Das Ausloben und Gewähren von Zuwendungen für den Bezug von Arzneimitteln kann eine nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 EIWG produktbezogene Werbung auch dann darstellen, wenn die Gewährung der Prämien für das gesamte Sortiment der werbenden Apotheke angekündigt wird.

Schlagworte

URTEIL MARKETING ARZNEIMITTEL BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG FREUNDE WERBUNG APOTHEKER DEUTSCHLAND HÖHE APOTHEKEN INTERNET ES BEURTEILUNG VERHALTEN