Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Ginkgobiloba-Extraktes ohne arzneimittelrechtlicheZulassung
Pharma Recht, Frankfurt · 2017 · Heft 7 · S. 299 bis 304
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin hat geltend gemacht, das Produkt der Beklagten „M“ sei ein Funktionsarzneimittel, das der Zulassung nach § 21 Abs. 1 AMG bedürfe. Es verfüge wegen seines Gehalts an Flavonglykosiden und Terpenlactonen über eine pharmakologische Wirkung. Der verwendete Extrakt sei in stofflicher Hinsicht monographiekonform. Im Rahmen von humanpharmakologischen Studien seien bei monographiekonformen Ginkgo-Extrakten signifikante pharmakologische Wirkungen bei Tagesdosierungen von deutlich unter 100 mg Extrakt wissenschaftlich nachgewiesen worden, nämlich „Steigerung der Gedächtnisleistung und des Lernvermögens“, „Förd…