Wenn der Schuh drückt
PKV publik, Köln · 2017 · Heft 7 · S. 10 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seitdem muss jedes Versicherungsunternehmen ausdrücklich auf den PKV-Ombudsmann als neutrale Schlichtungsstelle hinweisen, wenn es einen Konflikt nicht selbst klären kann. „Das ist natürlich eine Art indirekte Aufforderung dazu, diesen Beschwerdeweg schafft ist: Je nach Gesundheitszustand der Versicherten kann es anders als in anderen Versicherungszweigen zu einer Vielzahl von Versicherungsfällen pro Jahr kommen. Schon alleine dadurch, dass die Deutschen im Jahr durchschnittlich über 10 ärztliche Behandlungsfälle pro Kopf haben, ergeben sich zig Millionen PKV-Abrechnungsfälle jedes Jahr bei denen es theoretisch…