CareLit Fachartikel
Datenschutz wird wichtiger
Holling, J.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 30 bis 33
Dokument
177727
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß Art. 33 DS-GVO muss im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der ambulante Pflegedienst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, der zuständigen Aufsichtsbehörde den Vorfall melden. Es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Klienten.
Schlagworte
DOKUMENTATION
VERLETZUNG
BESCHREIBUNG
BUNDESDATENSCHUTZGESETZ
TRÄGERSCHAFT
BEHÖRDE
AINS
ES
RISIKO
ARBEIT
PERSONEN
GESUNDHEIT
GESUNDHEITSZUSTAND
LEBEN
VERZÖGERUNG
NAMEN