CareLit Fachartikel

Haustür abschließen erfordert Unterbringungsbeschluss

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 28 bis 29

Dokument
177789
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 56
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Unterschiede zwischen unterbringungsähnlichen Maßnahmen § 1906 Abs. 4 BGB und der Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB sind nicht allen Betreuern und auch nicht allen stationären Pflegeeinrichtungen geläufig.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG BUNDESGERICHTSHOF EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG KRANKENTRANSPORTMITTEL LEBEN WOHNGEMEINSCHAFTEN BEURTEILUNG EIGNUNG FREIHEIT ES RISIKO Altenheim Hannover