CareLit Fachartikel
Haustür abschließen erfordert Unterbringungsbeschluss
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 28 bis 29
Dokument
177789
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Unterschiede zwischen unterbringungsähnlichen Maßnahmen § 1906 Abs. 4 BGB und der Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 BGB sind nicht allen Betreuern und auch nicht allen stationären Pflegeeinrichtungen geläufig.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BUNDESGERICHTSHOF
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
KRANKENTRANSPORTMITTEL
LEBEN
WOHNGEMEINSCHAFTEN
BEURTEILUNG
EIGNUNG
FREIHEIT
ES
RISIKO
Altenheim
Hannover