CareLit Fachartikel
Duales Studium - doppelte Chancen
Mack, S.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 28 bis 30
Dokument
177801
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bis 2020 muss eine EU-Vorgabe in nationales Recht umgesetzt worden sein, wonach die Zulassungsvoraussetzung für die Hebammenausbildung eine zwölfjährige schulische Bildung sein muss, also die Hochschulreife. Hebammen werden ihren Beruf zukünftig an Hochschulen lernen. Wie kann die praktische Ausbildung dabei gewährleitet werden? Yvonne Bovermann setzt sich als Beirätin für den Bildungsbereich im Präsidium des Deutschen Hebammenverbands dafür ein, auch Geburtshäuser und Freiberuflerinnen einzubinden.
Schlagworte
AUSBILDUNG
MODELL
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
HOCHSCHULAUSBILDUNG
KRANKENHAUS
GEBURTSHAUS
Eu-Vorgabe
Nationales
Recht
Umgesetzt
Worden
Wonach
Zulassungsvoraussetzung
Hebammenausbildung
Zwölfjährige
Schulische