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An der Schiedsstelle scheiden sich die Geister

Selow, M.; · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2017 · Heft 8 · S. 60 bis 63

Dokument
177810
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover
Autor:innen
Selow, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2017
Jahrgang 69
Seiten
60 bis 63
Erschienen: 2017-08-01 00:00:00
ISSN
0012-026 X
DOI

Zusammenfassung

Und auch gegen die Bedingungen des Sicherstellungszuschlages läuft eine Klage des DHV. Parallel dazu verhandeln die Vertragspartner hinter verschlossenen Türen weiter. Zum einen über eine Vergütung, die dem Leistungsverzeichnis entspricht, zum anderen über die fällige allgemeine Erhöhung. Außerdem müsste über die Vergütung weiterer Leistungen verhandelt worden sein, die im Leistungsverzeichnis schon abgebildet sind, für die es bislang jedoch keine Vergütung gab (zusätzliches Vorgespräch, Einzelrückbildung, Diabetes-Screening).

Schlagworte

HEBAMME SCHIEDSSTELLE VERGÜTUNG PRESSE ZIEL KRANKENHAUS WAHRSCHEINLICHKEIT POLITIK DOKUMENTATION ARBEIT FRAUEN WISSENSCHAFT FREUDE ZIELE QUALITÄTSVERBESSERUNG GEBURTENRATE