CareLit Fachartikel
Teilweise verfassungswidrig
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2017 · Heft 7 · S. 1158 bis 1160
Dokument
177851
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Einzelne Aspekte des Tartfeinheitsgesetzes sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nun muss der Gesetzgeber bis Ende des kommenden Jahres nachbessern. Der Marburger Bund, der gegen das Gesetz geklagt hatte, ist zufrieden.
Schlagworte
URTEIL
TARIFVERTRAG
UNTERNEHMEN
BETRIEB
GEWERKSCHAFT
GESETZ
NAMEN
VERDRÄNGUNG
BERUFSGRUPPEN
GEWERKSCHAFTEN
OFFENLEGUNG
RISIKO
ES
FREIHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
RECHTSPRECHUNG