CareLit Fachartikel
Die intermittierende Beatmung
Bortfeld, A.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2017 · Heft 8 · S. 70
Dokument
177880
CareLit-ID
Jahr
2017
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
der jeweiligen Rechnung durch die beklagte Krankenkasse beauftragte sie den MDK mit einer Überprüfung der Beatmungsstunden. Dieser und die Beklagte vertraten die Auffassung, dass lediglich die Nettobeatmungszeiten anzurechnen seien. In dem Verfahren S 11 KR 87/12 führte der MDK aus, dass keine Abhängigkeit vom Beatmungsgerät mit daraus resultierender Weaning-Situation eingetreten sei.
Schlagworte
BEATMUNGSGERÄT
GERICHT
MDK
RECHT
ZIEL
ATMUNG
TRACHEOTOMIE
ES
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
DRUCK
LUFT
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT
Kulmbach