Vorschlag für einen Neuansiedlungsrahmen der Europäischen Union
Neue Caritas, Freiburg · 2017 · Heft 7 · S. 32 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gesamtaufnahmezahlen sollten daher entsprechend der größeren Anzahl an potenziell neu anzusiedelnden Personen erhöht werden. Aus Sicht des DCV darf Resettlement weiterhin kein Ersatz für reguläre Asylverfahren, sondern soll eine Ergänzung zum Schutz besonders vulnerabler Schutzsuchender sein. Auch künftig muss individueller Flüchtlingsschutz in allen Mitgliedstaaten der EU gewährleistet sein. Das Recht auf Asyl beziehungsweise auf internationalen Schutz von Flüchtlingen, die über andere Wege als Resettlement in einen Mitgliedstaat der EU gelangen, darf durch den Neuansiedlungsrahmen nicht angetastet werden.